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Soziales und Förderungen

Zusammenfassung der Fördermöglichkeiten bei Energiepreisen

Zusammenstellung der monetären Hilfen von Bund, Land NÖ und EVN und Anleitungen zur Einlösung.

  • Bund – Energiekostenausgleich
    Jede:r Anspruchsberechtigte erhält von der Bundesregierung einen Zuschuss über 150 Euro auf die Strom-Jahresrechnung. https://www.evn.at/home/energiekostenausgleich-2022
  • Land NÖ – blau-gelber Strompreisrabatt
    Das Land NÖ unterstützt von der Preisanpassung betroffene Kund*innen mit dem „Blau-gelben Strompreisrabatt“.
    Folgende Voraussetzungen sind an den Erhalt des Rabatts geknüpft:
  • EVN – Rabattaktion
    AK NÖ rät zu Tarif mit Preisgarantie
    In der EVN sind das für Haushaltskund:innen die Tarife Optima Flex Natur bzw. Optima Smart Natur. Je nach technischer Voraussetzung können wir folgende Tarife empfehlen:
    Ohne kommunikativen Smart Meter (digitaler Stromzähler):
    Wir können den Wechsel auf Optima Flex Natur empfehlen. Dieser liegt preislich zwar etwas höher als Optima Natur (rund 14 EUR inkl. USt pro Jahr unter Berücksichtigung des Tarifwechsel-Rabatts iHv 5 % bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh). Der Energiepreis ist aber für 12 Monate garantiert, und es besteht keine vertragliche Bindung.
    Mit kommunikativem Smart Meter (digitaler Stromzähler):
    Für Kund:innen, welche über einen kommunikativen Smart Meter verfügen, können wir Optima Smart Natur empfehlen. Neben der technischen Voraussetzung des Smart Meter ist die Zustimmung zur Verarbeitung von Viertelstundenwerten (Einstellung IME, IMS) und die Zustimmung zum Erhalt der Rechnung per E-Mail erforderlich. Sie profitieren von der Verschiebung des Energieverbrauchs in Zeiten mit günstigeren Energiepreisen. Auch hier ist der Energiepreis für 12 Monate garantiert und es besteht keine vertragliche Bindung. 

Da es vor allem für ältere Menschen nicht immer ganz einfach ist die dementsprechenden Formulare im Internet auszufüllen, können sie ab Dienstag der kommenden Woche bei uns im Gemeindeamt um Hilfestellung beim Antrag bitten. Unsere Mitarbeiterinnen im Gemeindeamt werden Sie nach bestem Wissen und Gewissen beim Erstellen ihrer Ansuchen unterstützen.

Ihre Bürgermeister
Uwe Mitter